JudikaturJustizRS0095057

RS0095057 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Typische Begleittat: Von einer Typizität der Unzuchtshandlung des Einführens einer Bierflasche in die Scheide der Frau als Begleiterscheinung eines Beischlafs kann keinesfalls gesprochen werden (echte Realkonkurrenz).

Entscheidungen
2