RS0095036 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Gefährdung darf zwar nur von der Fahrlässigkeit umfaßt sein, die Tathandlung aber kann vorsätzlich oder fahrlässig gesetzt worden sein.
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Die Gefährdung darf zwar nur von der Fahrlässigkeit umfaßt sein, die Tathandlung aber kann vorsätzlich oder fahrlässig gesetzt worden sein.