Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Verfahrens über seine Rechtsmittel zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef H***** der Verbrechen der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB (I) und des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er I. am 15.Feber 1989 in Gries, Gemeinde Greifenbur…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 4, 5, 9 lit. a und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Einen Verfahrensmangel (Z 4) erblickt der Beschwerdeführer in der Abweisung seiner in der Hauptverhandlung gestellten Anträge auf Be…