Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei und dem Nebenintervenienten die mit je S 9.518,40 (darin je S 1.586,40 Umsatzsteuer) sowie der zweit- und drittbeklagten Partei die mit zusammen S 10.470,24 (darin S 1.745,04 Umsatzsteuer) bestimmten Ko…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1967 Mitglied einer Holzverwertungsgenossenschaft mbH. Über das Vermögen dieser Genossenschaft wurde am 29. April 1986 beim Landesgericht Innsbruck das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der eine Quote von 40 % vorsehende Ausgleichsvorschlag wurde bei der Tagsatzu…
Rechtliche Beurteilung Unter Punkt 1 seiner Revision vertritt der Kläger unter Hinweis auf verschiedene Lehrmeinungen - wie Ostheim in JBl. 1972, 143 f; Doralt in JBl. 1972, 120 ff; Kastner, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts4, 362 (entspricht S. 483 der 5. Auflage) - und oberstgerichtliche Entscheidungen -…