JudikaturJustizRS0094940

RS0094940 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 1999

Zahlungsunfähigkeit ist die Unfähigkeit des Schuldners mehrerer Gläubiger, mangels flüssiger Mittel binnen angemessener Frist und bei redlicher wirtschaftlicher Gebarung alle seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.

Entscheidungen
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