Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen gemäß § 390 a StPO auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. April 1942 geborene Vertreter Johann A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2, Abs 2 (gemäß BGBl 1982/205, Art I Z 2 nunmehr richtig: Abs 3 letzter Satz) StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes), des Verbrechens des schweren Betr…
Rechtliche Beurteilung Der Beschwerde kommt keine Berechtigung zu. Der in der Mängelrüge zu Punkt 2 a) erhobene Vorwurf einer offenbaren Unzulänglichkeit, Undeutlichkeit und Widersprüchlichkeit der Urteilsbegründung in bezug auf Art, Gegenstand und Zeitpunkt der dem Angeklagten angelasteten Täuschungshandlungen ist nicht …