Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlass (§ 290 Abs 1 StPO) werden das angefochtene Urteil, das in Ansehung des Teilfreispruchs unberührt bleibt, in allen Schuldspruchpunkten, im Strafausspruch einschließlich des zugleich gefassten Widerrufsbeschlusses und im Zuspruch an die Pr…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johannes F***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A/I/1-3, II/1-16) und der betrügerischen Krida nach § l56 Abs 1 StGB (B) sowie des Vergehens des falschen Vermögensverzeichnisses…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die vom Angeklagten aus den Gründen der Z 5, 5a, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde, der im Ergebnis Berechtigung zukommt. In Ansehung des gewerbsmäßig schweren Betruges (A) zeigt die Mängelrüge zutreffend auf, dass der Ausspruch des Gerichtshofe…