Spruch 1. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird verworfen. 2. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Schuldspruch (wegen des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges) unberührt bleibt, im freisprechenden Teil sowi…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert H***** (lediglich) des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er im August (richtig: am 12.September)1994 in Landeck als Beamter des Arbeitsamtes Lan…
Rechtliche Beurteilung Die Staatsanwaltschaft bekämpft den Freispruch mit einer auf die Z 9 lit b des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Die aus Z 5, 9 lit a, lit b, lit c, 10 und 11 leg cit erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten richtet sich gegen den Schuldspruch. Beide Prozeßparteien streben…