Spruch Das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5.Juni 1987, Bl 215/87, verletzt in seiner Begründung die Bestimmung des § 133 Abs. 1 StGB. Im übrigen wird die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.…
Text Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.März 1987, GZ 8 U 2161/86-9, wurde der am 27.November 1958 geborene Peter K*** wegen Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, am 7.November 1986 in Innsbruck ein fremdes Gu…
Rechtliche Beurteilung Hingegen kann - entgegen der Beschwerde - im Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck kein Verstoß gegen die Bestimmung des § 134 Abs. 2 StGB gefunden werden und es mußte mithin der Beschwerde insoweit ein Erfolg versagt bleiben. Dies aus folgenden Erwägungen: Auszugehen ist nach Ansicht des Senates da…