JudikaturJustizRS0094784

RS0094784 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2020

Die nachträgliche Genehmigung durch den Machtgeber (oder durch ein Kontrollorgan) vermag die Rechtswidrigkeit des zu einem Vermögensnachteil führenden Befugnismissbrauches des Machtnehmers nicht zu beseitigen.

Entscheidungen
7