JudikaturJustizRS0094782

RS0094782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2021

Die pflichtwidrige Zustimmung des Organs eines Machtgebers zu einer missbräuchlichen Vermögensverfügung des Machthabers ändert an der Missbräuchlichkeit dieser Verfügung nichts.

Entscheidungen
5