Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Punkt 2. des Urteilssatzes) und demgemäß auch im Strafausspruch (einschließlich der Vorhaftanrechnung) aufge…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf Kurt R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1.) und des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (2.) schuldig erkannt. Soweit für das Rechtsmittelverfahren von Bedeutung hat er 2. zu nachstehend angeführten Zeite…
Rechtliche Beurteilung Der allein gegen den Schuldspruch wegen des Vergehens des schweren Betruges gerichteten, vom Angeklagten aus § 281 Abs 1 Z 5a StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt insofern Berechtigung zu, als die - im Folgenden nicht näher erörterte - (Negativ )Feststellung des Erstgerichts, er habe im Tatz…