JudikaturJustizRS0094706

RS0094706 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2003

Geldwäscherei nach § 165 Abs 1 StGB verlangt für sämtliche Tatbildmerkmale (anders als Abs 2 leg cit) bedingten Vorsatz. Die Wissenskomponente der subjektiven Tatseite ist damit bereits erfüllt, wenn der Täter die Verbrechenskontaminierung der Gelder ernstlich für möglich hält.

Entscheidungen
2