JudikaturJustizRS0094678

RS0094678 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2023

Die Gläubigerschädigung und damit die Vollendung der betrügerischen Krida tritt bereits durch die Beiseiteschaffung bzw mit dem Verheimlichen eines Vermögensobjektes ein. Der dadurch bewirkte Schaden muss zudem kein dauernder sein, weshalb die Möglichkeit einer Anfechtung durch die geschädigten Gläubiger der Erfüllung des Tatbestandes nicht entgegensteht.

Entscheidungen
13