Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das ansonsten unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen des Angeklagten Walter Richard P***** wegen der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG (Punkt 2/a des Urteilssatzes) und des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (P…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Walter Richard P***** der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG (2/a), der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 und 2 StGB (2/b) und des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (2/c) schuldig erkannt. Darnach hat er (…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft dieses Urteil nur in den Schuldsprüchen wegen § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG und §§ 146, 147 Abs. 2 StGB mit Nichtigkeitsbeschwerde, die hinsichtlich beider Fakten auf § 281 Abs. 1 Z 5 und 5 a, in bezug auf das Faktum 2/a auch auf Z 9 lit. b, hinsichtlich des Faktums 2/c auch auf Z 9 …