Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten Cemal A die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Der am 1. Jänner 1950 geborene, seit Jahren in Österreich arbeitende türkische Staatsangehörige Cemal A wurde des Verbrechens des Geldwuchers nach § 154 Abs 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von 1981 bis 1983 in Bludenz gewerbsmäßig in acht - im Urteil näher bezeichneten - Fällen…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch ficht Cemal A mit einer auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde an. Als Verfahrensmangel moniert der Beschwerdeführer die Abweisung seines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf Einholung eines Sachbefunds und Vornahme von Erhebungen durc…