JudikaturJustizRS0094300

RS0094300 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2018

Die Stellung einer Eventualfrage nach § 142 Abs 2 StGB verlangt, daß (abweichend von der Hauptfrage nach § 142 Abs 1 StGB) ein gegenüber der Anklageschilderung anderer Tathergang - nicht eine andere rechtliche Beurteilung - indiziert ist.

Entscheidungen
7