Spruch Das Urteil des Bezirksgerichts Peuerbach vom 11.Mai 1981, GZ. U 22/81-10, verletzt die Bestimmungen der §§ 146 und 133 Abs. 1 StGB. Dieses Urteil wird aufgehoben und 1. gemäß §§ 292, 288 Abs. 2 Z. 3, erster Satz, StPO. in der Sache selbst erkannt: Elfriede A, Johann B und Siegfried B werden von der …
Text Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Peuerbach vom 11.Mai 1981, GZ. U 22/81-10, wurden Elfriede A, Johann B und Siegfried B des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB., Johann B und Siegfried B als Beteiligte (ersichtlich gemeint als Gehilfen) nach § 12 StGB., Siegfried B darüber hinaus des Ver…
Rechtliche Beurteilung Das Urteil steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. 1. Betrug verlangt eine Täuschung über Tatsachen und wenigstens bedingt vorsätzliches Handeln (§ 7 Abs. 1 StGB.). Festgestelltermaßen hat A im Einvernehmen mit ihren Brüdern zunächst die gesamte Zeche bezahlen wollen. Bei der Bestellung der Speisen …