JudikaturJustizRS0094198

RS0094198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2015

Vorsätzliches Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit oder des mangelnden Zahlungswillens bei Abschluß eines Kreditgeschäftes ist Täuschung des Partners über das Vorhandensein essentieller Geschäftsvoraussetzungen.

Entscheidungen
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