JudikaturJustizRS0094178

RS0094178 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2008

In Ansehung des normativ geprägten Sachverhaltselements "Waffe" haben im geschwornengerichtlichen Verfahren auf Grund der ihnen erteilten Rechtsbelehrung die Geschworenen darüber zu befinden, ob die tatsächlichen Umstände des konkreten Falles diesem gesetzlichen Qualifikationsmerkmal entsprechen oder nicht.

Entscheidungen
5