Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Ersin T***** wird teilweise Folge gegeben, das Urteil, welches im Übrigen unberührt bleibt, im Umfang der Wahrsprüche zu den Hauptfragen 13.M., 16.P., 18. R. und 19.S. hinsichtlich der Annahme der Verwendung einer Waffe und in der rechtlichen Unterstellung …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Güney K***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A.) und Ersin T***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils ve…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten K*****: Die Instruktionsrüge (Z 8) bekämpft das Fehlen einer Rechtsbelehrung zum Umfang der strafrechtlichen Haftung im Fall eines Exzesses des Mittäters im Bezug auf die Verwendung einer Waffe nach § 143 zweiter Fall StGB. Der Beschwerdeführer legt aber ni…