Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden insoweit bestätigt, als sie als Teilurteil zu lauten haben: Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin 1.379.978,70 EUR samt 4 % Zinsen seit 30. 10. 2013 binnen 14 Tagen zu za…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen der Klägerin mit Sitz in Teheran und der eingetragenen S*****gesmbH mit Sitz in W***** (kurz: Gesellschaft), deren Geschäftsführer die Beklagten sind, bestand seit Jahrzehnten ein Geschäftsverhältnis. Die Klägerin produziert seit den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Die Gläubiger einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die für ihre Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine oder keine zureichende Deckung gefunden haben, können den Geschäftsführer der Gesellschaft nach all…