RS0093925 – OGH Rechtssatz
RS0093925 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch im Falle des bereits vollendeten Delikts nach dem § 136 StGB kann in Realkonkurrenz hiezu ein als Diebstahl oder als dauernde Sachentziehung zu beurteilendes Verhalten nachfolgen.