JudikaturJustizRS0093925

RS0093925 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1977

Auch im Falle des bereits vollendeten Delikts nach dem § 136 StGB kann in Realkonkurrenz hiezu ein als Diebstahl oder als dauernde Sachentziehung zu beurteilendes Verhalten nachfolgen.