Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs. 1 (§ 344) StPO. wird jedoch das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung des sich aus dem Wahrspruch der Geschwornen zu den die Angeklagten Günter A und Reinhardt B betreffenden Hauptfragen 3., 4.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.Juli 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Günter A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143, 1.Fall, StGB., des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs. 1 SGG., ferner des Vergehens der Körperverle…
Rechtliche Beurteilung Nach Meinung des Beschwerdeführers haftet den Antworten der Geschwornen auf die von ihnen jeweils stimmeneinhellig bejahten Hauptfragen 4. (in Richtung des Vergehens nach § 9 Abs. 1 Z. 1 SGG.) und Punkt 14. (in Richtung des Verbrechens nach § 6 Abs. 1 SGG.) ein innerer Widerspruch im Sinne der Z. 9 …