JudikaturJustizRS0093812

RS0093812 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 2015

Der Begriff des "Wegnehmens" im Sinne des § 127 StGB kann nicht anders verstanden werden, als eine Beseitigung des fremden Gewahrsams gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers.

Entscheidungen
8