Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Punkt A II 1 und in dem Hubert A betreffenden Strafausspruch aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Hubert A ist (weiters) schuldig, er hat Anfang April 19…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Mai 1959 geborene Vertreter Hubert A des, teils in Gesellschaft seines Bruders und Mitverurteilten Richard A, dessen Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ist, begangenen, Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB (Punkt A) d…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsrüge ist begründet. Den Urteilsfeststellungen nach behielt der Beschwerdeführer Anfang April 1979, als ihm während seines Präsenzdienstes beim Österreichischen Bundesheer versehentlich statt der vorgesehenen zwei drei Feldanzüge zugeteilt wurden, einen davon widerrechtlich für sich. Den Po…