JudikaturJustizRS0093788

RS0093788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2016

"Gewahrsam" ist die Möglichkeit, über eine Sache tatsächlich zu verfügen, verbunden mit dem Willen, diese Möglichkeit aufrecht zu erhalten (RZ 1975/42 S 74).

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