Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das sonst unberührt bleibende angefochtene Urteil im Ausspruch, der Angeklagte habe bei seiner Betretung auf frischer Tat dadurch, daß er Jovanka S***** mit der Hand am Hals erfaßt und gewürgt habe, Gewalt gegen eine Person angewendet, um sich…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf D***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.Juli 1990 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar eine Geldtasche mit 19.300 S Bargeld, der Jovanka S***** mit dem Vorsatz weggenommen…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5, 5 a, 9 lit a, 9 lit b und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt teilweise Berechtigung zu. Die - im Tenor (US 3) gleichwie in den Entscheidungsgründen (US 26) sonst nur mit den verba legalia umschriebene - innere Tatseite de…