Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben und das Ausmaß der Freiheitsstrafen beim Angeklagten Anton S*** auf 6 (sechs) Monate, beim Angeklagten Walter M*** auf 2 (zwei) Monate herabgesetzt. Im übrigen wird den Berufungen nicht Folge gegeben. Gemäß § 3…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und…
Rechtliche Beurteilung Zur Mängelrüge in bezug auf das Faktum I: Es trifft zwar zu, daß dem Angeklagten Anton S*** bei seinen ersten Vernehmungen durch die Gendarmerie am 26. und 27.Mai 1989 wohl die Anzeige einer unbekannten Person über eine von den Insassen seines PKW durchgeführte Anhaltung und Belästigung sowie die A…