Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Harald A wird teilweise, und zwar soweit sie sich gegen den Schuldspruch zu den Punkten A/II und A/III/a des Urteilssatzes wendet, verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde, die sich im übrigen gegen den Schuldspruch zu Punkt A/I, jedoch nur insow…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. März 1953 geborene, zuletzt als Kellner tätig gewesene Harald A der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB (A/I des Urteilssatzes), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB (A/II), der Körperverletzung…
Rechtliche Beurteilung Auf welche (erlaubte oder unerlaubte) Weise der Täter den Gewahrsam an einer Urkunde erlangt hat, ist jedoch für den Tatbestand nach § 229 StGB an sich nicht von Belang. Genug daran, daß er über die Urkunde nicht (oder nicht allein) verfügen darf: diese (im Urteilstenor enthaltene) Feststellung wurd…