Spruch Die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Raabs a.d. Thaya vom 23. Jänner 1981, GZ U 318/80-10, mit der über Franz A wegen des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach dem § 95 Abs 1 StGB eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 200 S verhängt wurde, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen de…
Text Gründe: Am 5. Juni 1980 gegen 21 Uhr kam Erwin B mit seinem Motorrad auf der Landeshauptstraße 59 in Thuma beim Haus Nr. 14 zum Sturz. Dabei wurde seine Soziusfahrerin Sylvia C verletzt, die einen Bruch (Abspaltung) des rechten Mittelfingerknochens sowie Prellungen und Schürfwunden am rechten Knie e…
Rechtliche Beurteilung Die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Raabs a.d. Thaya vom 23. Jänner 1981 verstäßt gegen die Bestimmungen des § 461 Z. 1 StPO und des § 42 StGB. Gemäß dem § 461 Z. 1 StPO müssen in einer Strafverfügung die Beschaffenheit der strafbaren Handlung sowie die Zeit und der Ort ihrer Begehung angegeben …