JudikaturJustizRS0093558

RS0093558 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 1989

Die Kenntnis vom Bestehen einer Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung ist ein essentielles Tatbestandsmerkmal des § 95 Abs 1 StGB.

Entscheidungen
2