JudikaturJustizRS0093480

RS0093480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. April 1994

Nicht nur Körperverletzungen, sondern auch Schädigungen an der Gesundheit können die Hilfeleistungspflicht begründen. Nur eine bloße (konkrete) Gefährdung oder eine Bagatellverletzung indizieren eine Hilfsbedürftigkeit nicht (hier: Bagatellverletzung bei heftigen Nasenbluten einer Sechzigjährigen nach wuchtigen Faustschlägen gegen deren Kopf verneint).

Entscheidungen
5