Text Gründe: Mit dem oben unter 1. bezeichneten Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt wurde Dr. Ludwig E*** des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in der Zeit von 1975 bis Anfang 1984 in Klagenfurt …
Rechtliche Beurteilung Beide Urteile stehen mit dem Gesetz insofern nicht im Einklang, als die erstinstanzlichen Feststellungen, die ihnen zugrunde liegen, zur Annahme einer Schädigung der Kasse in einem durch § 108 Abs. 1 StGB geschützten Recht nicht ausreichen. Denn durch das Herauslocken einer Leistung vom Versicherung…