Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach dem § 94 Abs. 1 StGB. und demgemäß auch im Ausspruch gemäß § 13 Abs. 1 JGG. aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.September 1964 geborene Schüler Manfred A der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB. und des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 6.November 1979 in Mortantsch, …
Rechtliche Beurteilung Der von der Staatsanwaltschaft gerügte Feststellungsmangel ist gegeben. Des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. macht sich schuldig, wer es unterläßt, einem anderen, dessen Verletzung am Körper (§ 83 StGB.) er, wenn auch nicht widerrechtlich, verursacht hat, die erfo…