Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird dahin Folge gegeben, daß die über Alois A verhängte Freiheitsstrafe auf 9 (neun) Monate und die über Johann B verhängte Freiheitsstrafe auf 15 (fünfzehn) Monate herabgesetzt werden. Gemäß dem § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Mai 1946 geborene Alois A und der am 23.Juli 1945 geborene Johann B, beide ohne regelmäßige Beschäftigung, des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 7.September 197…
Rechtliche Beurteilung Tatsächlich war jedoch die begehrte Beweisaufnahme für die Warheitsfindung, wie das Erstgericht zutreffend erkannte, entbehrlich: Auch wenn ein (rechtsunkundiger) Tatzeuge vermeint, daß die von ihm beobachtete Tat mit einer besonders strengen Strafe zu ahnden wäre, wobei er noch auf die Tatsache hin…