Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, (A) in den Schuldsprüchen des Karl B wegen der Vergehen (I) der versuchten Täuschung nach § 15, 108 Abs. 1 StGB (Punkt 2 b) sowie (II) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 St…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.Oktober 1946 geborene Karl B, der am 23.Juni 1948 geborene Alexander A und der am 21.Juni 1956 geborene Franz C des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2 sowie 129 Z. 1 StGB (Punkt 1 des …
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge versagt jedoch. Ihr erstbezeichneter Vorwurf ist wegen des Fehlens jedweder Substantiierung einer sachlichen Erwiderung unzugänglich, die Relevierung des letztangeführten Mangels, der durch die unterbliebene Erörterung des Umstandes verwirklicht sein soll, daß die Angaben der Angeklag…