Spruch In der Strafsache AZ 5 U 27/13z des Bezirksgerichts Villach verletzen 1) die in der Hauptverhandlung am 7. August 2013 erfolgte Verlesung des Abschlussberichts ON 2, soweit davon auch darin festgehaltene Zeugenaussagen und darüber aufgenommene Protokolle umfasst waren, § 252 Abs 1 StPO iVm § 447 St…
Text Gründe: In der am 7. August 2013 (zulässigerweise) in Abwesenheit des Bernhard K***** durchgeführten Hauptverhandlung (ON 5) verlas die Einzelrichterin den unter anderem auch den Inhalt von Zeugenaussagen darstellenden Abschlussbericht ON 2 (ON 5 S 2). Protokolle über die Vernehmung von Zeugenaussa…
Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 252 Abs 1 StPO der zufolge § 447 StPO auch für die Verhandlung vor dem Bezirksgericht gilt dürfen Protokolle über die Vernehmung von Zeugen und andere amtliche Schriftstücke, in denen Aussagen von Zeugen festgehalten worden sind, in der Hauptverhandlung nur in den in § 252 Abs 1 Z 1 bis…