Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird dahin Folge gegeben, daß die über Roland K*** verhängte Freiheitsstrafe auf 3 (drei) Jahre erhöht wird. Der Angeklagte wird mit seiner Berufung auf diese Entscheidung verwiesen. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Ange…
Text Gründe: Mit dem - auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der am 3.Oktober 1964 geborene Roland K*** des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkte 1/, 2/, 4/, 7/ und 8/ des Urteilsspruches), des Vergehens der schweren Körperv…
Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 2/ des Schuldspruches: In Ausführung der Mängelrüge macht der Beschwerdeführer geltend, daß der vorliegende Schuldspruch mit sich selbst im Widerspruch stehe, weil - abweichend vom Urteilsspruch - in der Urteilsbegründung wiederholt auch Siegfried S*** als Opfer der tatgegenständlichen Kör…