Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung des Angeklagten Thomas A wird nicht Folge gegeben. Den Berufungen der Angeklagten Reinhard B und Othmar C wird dahin Folge gegeben, daß die über sie verhängten Freiheitsstrafen bei B auf 5 1/2 (fünfeinhalb) Jahre und bei C auf 4 (vier) Jahre…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 21. Februar 1956 geborene Student Thomas A des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes) sowie der am 3. September 1954 geborene Student Reinhard B und d…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Thomas A: Dieser Beschwerdeführer wendet gegen seinen Schuldspruch unter ziffernmäßiger Anrufung der Nichtigkeitsgründe des § 345 Abs. 1 Z 1 und 11 lit. a StPO ein, er betrachte sich als Angehöriger einer Widerstandsbewegung, deren Mitglieder nach geltendem…