Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung des Angeklagten Raimund C wird dahin Folge gegeben, daß anstelle der vom Erstgericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe eine Geldstrafe im Ausmaß von 360 (dreihundertsechzig) Tagessätzen zu je 180 (einhundertachtzig) Schilling, für den Fall der…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 1.März 1959 geborene Handelsvertreter Dietmar B des Verbrechens des schweren Diebstahles durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 (Abs 1 Z. 4 und) Abs 2, 129 Z. 1 StGB., des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs…
Rechtliche Beurteilung Im Fall des Dietmar B beschränkte der Oberste Gerichtshof das Verfahren auf die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde, weil die Ladung dieses Angeklagten zum Gerichtstag nicht nachgewiesen ist. Nach dem Inhalt der bekämpften Teile des Schuldspruchs fällt den Angeklagten Dietmar B und Raimund C unter…