Spruch Das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 9.Dezember 1980, GZ. 1 b Vr 10.431/80-16, verletzt im Schuldspruch zu Punkt 2.) des Urteilssatzes das Gesetz in der Bestimmung des § 146 StGB Dieses Urteil, das im übrigen - Urteilsfakten 1.) und 3.) sowie Zuspruch eines Ers…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 9.Dezember 1980, GZ. 1 b Vr 10.431/80-16, wurde der am 9.August 1938 geborene beschäftigungslose Adolf A des in drei Fällen begangenen Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt …
Rechtliche Beurteilung Im Punkt 2.) des Schuldspruchs steht dieses Urteil mit dem Gesetz nicht im Einklang. Der Tatbestand des Betruges erfordert einerseits den Vorsatz des Täters, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, andererseits die Möglichkeit einer solchen unrechtmäßi…