JudikaturJustizRS0093170

RS0093170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 1989

Anbringen einer überholten Lenkerbenachrichtigung an einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug verletzt nur das obrigkeitliche ius puniendi, ist also gerichtlich straflos.

Entscheidungen
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