JudikaturJustizRS0093079

RS0093079 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 1987

Zur Erfüllung des Tatbestands nach § 109 Abs 3 Z 3 StGB genügt die Erzwingung des Eindringens von wenigstens zwei Personen, mag auch nur eine von ihnen zu diesem Zweck Gewalt anwenden oder damit drohen.

Entscheidungen
2