JudikaturJustizRS0093040

RS0093040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 1995

Einer Frau abgenötigte schriftliche Erklärung, daß sie sich verpflichte, ihr (ungeborenes) Kind nach der Entbindung dem Täter zu übergeben, ist Nötigung zu einer Handlung, die besonders wichtige (familiäre) Interessen ihrer Person verletzt.

Entscheidungen
2