JudikaturJustizRS0093028

RS0093028 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2001

Das im § 99 StGB ausdrücklich genannte Erfordernis der Widerrechtlichkeit bezeichnet kein besonderes Tatbildmerkmal, sondern lediglich das allgemeine Verbrechenselement der Rechtswidrigkeit und weist darauf hin, daß gerade in bezug auf Freiheitsentziehungen Rechtfertigungsgründe besonders häufig in Betracht kommen.

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