JudikaturJustizRS0092878

RS0092878 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2023

Eine Drohung mit dem Tode ist eine solche, bei welcher der Täter im Bedrohten Furcht vor einem Anschlag auf sein Leben hervorrufen wollte und der Bedrohte den Umständen nach objektiv den Eindruck gewinnen konnte, der Täter sei in der Lage und willens, die Drohung auch wahrzumachen.

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