RS0092871 – OGH Rechtssatz
RS0092871 – OGH Rechtssatz
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Idealkonkurrenz von § 312 Abs 1 StGB mit einem vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt, wenn die Strafdrohung des letzteren strenger ist (etwa bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Abs 3 StGB (erster oder zweiter Fall), aber Vorliegen jener des § 84 Abs 2 Z 2 StGB).