RS0092853 – OGH Rechtssatz
RS0092853 – OGH Rechtssatz
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Geschütztes Rechtsgut ist bei diesem Delikt neben der Fortbewegungsfreiheit auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Der Tatbestand kann daher auch an einer Prostituierten erfüllt werden, wenn es dem Täter darauf ankommt, die Betreffende nach Brechung ihre Willens und Erzwingung eines Aufenthaltswechsels dazu zu bestimmen, daß sie ihr unzüchtiges Gewerbe an einem anderen Ort nach seinen näheren Anweisungen ausübt.