Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 6 (sechs) Jahre herabgesetzt. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian F* auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 5. August 1992 in Wien dadurch, daß er ein Stanleymesser drohend gegen die Kassierin Anna H* r…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf die Z 6, 9, 10 a und 12 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Unter dem erstbezeichneten Nichtigkeitsgrund (Z 6) rügt der Beschwerdeführer primär das Unterbleiben der Stellung einer Eventualfrage wegen Diebstahls nach § 127 StG…