RS0092825 – OGH Rechtssatz
RS0092825 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Streifung eines entgegenkommenden Fahrzeugs auf dessen Fahrbahnhälfte unter besonders gefährlichen Verhältnissen (so schon EvBl 1957/196 zu § 431 StG).
RS0092825 – OGH Rechtssatz
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Streifung eines entgegenkommenden Fahrzeugs auf dessen Fahrbahnhälfte unter besonders gefährlichen Verhältnissen (so schon EvBl 1957/196 zu § 431 StG).