Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird teilweise Folge gegeben und die über Ing. Mag. Dr.Anton F*** verhängte Freiheitsstrafe auf 6 (sechs) Jahre erhöht. Der Berufung der Staatsanwaltschaft im übrigen und den Berufungen der Angeklagten Franz K*** und G…
Text Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurden Franz K*** und Ing.Mag. Dr.Anton F*** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und 2 (erster Fall) StGB, der Letztgenannte auch in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB schuldi…
Rechtliche Beurteilung Die Behauptung dieses Nichtigkeitswerbers, nur einen einzigen Messerstich gegen Gabor B*** geführt zu haben, findet selbst in den Angaben des Mittäters K***, der B*** gleichfalls nur einen Messerstich versetzt haben will (II. Bd S 106, 108, 113, 115) keine Deckung, weil B*** insgesamt vier Stichwund…