Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugemittelt. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch einen unangefochtenen Freispruch enthält, wurde Arthur Harald K***** (A I) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB, (A II) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, (A III) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach …
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Schuldspruch gerichteten, auf § 281 Abs 1 Z 3, 5, 5 a und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. In der Rüge nach Z 3 der genannten Gesetzesstelle wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, daß die Zeuginnen R***** und N***** vom Vo…